Statuten
Swiss Case Analysis & Profiling Network
Art.
1 Verein
Unter dem Namen Swiss Case Analysis & Profiling Network
(SCAPNet) besteht ein Verein mit Sitz in Basel.
Art.
2 Zweck
Zweck des Vereins ist die interdisziplinäre, kritische
wissenschaftliche Forschung und Auseinandersetzung sowie gegebenenfalls die
Förderung der Fallanalyse bzw. des Täterprofilings. Daneben können verschiedene
Informationsdienstleistungen angeboten werden.
Art.
3 Mitglieder
Mitglieder des Vereins können Personen werden, welche aus
beruflichen Gründen Interesse an Fallanalyse und Täterprofiling haben und
grundsätzlich bereit sind, einen zweckgemässen Beitrag zu SCAPNet zu leisten.
Neue Mitglieder werden durch einstimmigen Beschluss des Vorstands
aufgenommen.
Art.
4 Mittel
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich
das Vereinsvermögen. Die Mitglieder haben jährlich einen Beitrag von mindestens
20 CHF zu leisten. Die Mitgliederversammlung ist befugt, ohne Änderung der
Statuten für ein bestimmtes Jahr einen höheren Beitrag festzusetzen.
Art.
5 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand spätestens 20
Tage vor dem Versammlungstag einzuberufen. Grundsätzlich besteht keine
Traktandierungspflicht.
Art.
6 Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und
besteht aus drei Mitgliedern. Seine Befugnisse zur Besorgung der
Angelegenheiten des Vereins sind grundsätzlich unbeschränkt. Der/die
Präsident/in, der/die Kassier/in und ein weiteres Mitglied führen Kollektivunterschrift
zu zweien.
Art.
7 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr endet am 31. Dezember, erstmals am 31.
Dezember 2003.
Basel, den 27. Januar 2003