Statuten

Swiss Case Analysis & Profiling Network

 

Art. 1 Verein

Unter dem Namen Swiss Case Analysis & Profiling Network (SCAPNet) besteht ein Verein mit Sitz in Basel.

 

Art. 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die interdisziplinäre, kritische wissenschaftliche Forschung und Auseinandersetzung sowie gegebenenfalls die Förderung der Fallanalyse bzw. des Täterprofilings. Daneben können verschiedene Informationsdienstleistungen angeboten werden.

 

Art. 3 Mitglieder

Mitglieder des Vereins können Personen werden, welche aus beruflichen Gründen Interesse an Fallanalyse und Täterprofiling haben und grundsätzlich bereit sind, einen zweckgemässen Beitrag zu SCAPNet zu leisten. Neue Mitglieder werden durch einstimmigen Beschluss des Vorstands aufgenommen.

 

Art. 4 Mittel

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Mitglieder haben jährlich einen Beitrag von mindestens 20 CHF zu leisten. Die Mitgliederversammlung ist befugt, ohne Änderung der Statuten für ein bestimmtes Jahr einen höheren Beitrag festzusetzen.

 

Art. 5 Einberufung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag einzuberufen. Grundsätzlich besteht keine Traktandierungspflicht.

 

Art. 6 Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus drei Mitgliedern. Seine Befugnisse zur Besorgung der Angelegenheiten des Vereins sind grundsätzlich unbeschränkt. Der/die Präsident/in, der/die Kassier/in und ein weiteres Mitglied führen Kollektivunterschrift zu zweien.

 

Art. 7 Vereinsjahr

Das Vereinsjahr endet am 31. Dezember, erstmals am 31. Dezember 2003.

 

Basel, den 27. Januar 2003