Rechtschutzordnung der Polizei
Die Rechtschutzordnung der Polizei gewährt Rechtsberatung und Verfahrensrechtschutz inklusive eventueller Verfahrenskosten. Die Übernahme dieses Schutzes besteht jedoch nur, soweit es um Rechtsstreitigkeiten geht, die mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. In allen anderen Fällen besteht kein Rechtschutz. Somit sind Rechtsstreitigkeiten aus dem privaten Bereich, wie beispielsweise Familienrecht oder Mietrecht ausgeschlossen. Hierfür besteht die Möglichkeit, eine günstige Rechtschutzversicherung abzuschließen. Speziell gilt der Rechtschutz auch im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten über Besoldungs-, Versorgungs-, Beamten und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit gewerkschaftlicher Tätigkeit sind eingeschlossen.