Die heutige Form der Kriminalstatistik umfasst das Strafverhalten quantitativ. Sie wird amtlich und kriminologisch erstellt und beschränkt sich auf ein regionales Gebiet wie beispielsweise ein Bundesland. Eine solche Statistik gibt Aufschluss über Täter und Opfer, deren Straftaten und die damit verbundenen Folgen und die jeweiligen Verfahren im Umgang mit den entsprechenden Straftaten. Im engeren Sinne umfasst die Kriminalstatistik die polizeiliche Kriminalstatistik, die staatsanwaltliche Erledigungsstatistik und die Strafverfolgungs- sowie die Strafvollzugsstatistik.
Im weiteren Sinne beschreibt die Kriminalstatistik die statistischen Materialien der Jugend- und der Bewährungshilfe sowie das Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt. Unter erheblichem Aufwand ist es möglich, mittels des Bundeszentralregisters eine Rückfallstatistik zu entwickeln. Eine solche Form der Statistik erschien erstmals im Jahre 1989. Mit Ausnahme der polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich bei dieser Form der Auswertungen ausschließlich um Statistiken der Justiz. Es ist theoretisch möglich, anhand des polizeilichen Ermittlungsregisters Anzeigestatistiken zu erstellen. Aufgrund des Datenschutzes und der Effizienz polizeilicher Ermittlungen dürfen diese jedoch nicht öffentlich gemacht werden. Ferner ist auch eine aus kriminologischem Interesse heraus erstellte Verknüpfung aller Statistiken zu einer Verlaufsstatistik aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Vor der Veröffentlichung wird die entsprechende Kriminalstatistik anonymisiert. So ist es möglich, einen Überblick über die Kriminalitätslage zu erbringen. Eine solche Statistik eignet sich jedoch nicht zu Zwecken der Prognose oder für eine Form der Diagnose. Da lediglich die Straftaten aufgezeigt werden, welche der Polizei und Justiz bekannt sind, lässt sich über die Dunkelziffer nur spekulieren. Um eine Kriminalstatistik über einen längeren Zeitraum zu untersuchen, sie zu interpretieren und entsprechend auszuwerten, ist es wichtig, den demografischen Wandel zu berücksichtigen. Die rein quantitative Ausrichtung der Statistik enthält keinerlei Angaben zur Tatschwere. Sie befasst sich lediglich mit der Strafverfolgung und dem angesetzten Strafmaß. Der Tatbeitrag, beispielsweise Mittäterschaft, oder ein Tatmotiv wird im Rahmen einer Kriminalstatistik ebenfalls nicht erfasst.