Profiler werden vor allem im US-amerikanischen Raum zur Verbrechensanalyse eingesetzt. Sie analysieren Verbrechen auf Basis der Tatumstände und der Art und Weise, wie ein Verbrechen ausgeführt wurde. Dabei wird davon ausgegangen, dass bestimmte Verhaltensmuster bei einem Verbrechen auf spezifische Persönlichkeitsmerkmale des Täters wie Persönlichkeitstypen und psychische Abnormalitäten schließen lassen. Somit verfolgen Profiler das Ziel, ein schlüssiges Bild eines Täters zu liefern, das zu seiner Identifikation und Ergreifung führen soll.
Als erster Profiler gilt James A. Brussel. Brussel arbeitete als Psychologe, bis ihn die Polizei 1956 um die Erstellung eines psychologischen Profils bei einem Fall rund um einen Sprengstoffattentäter bat, der zwischen 1940 und 1956 Bombenanschläge in New York auf Theater, Firmen, den Pennsylvania-Bahnhof und die Radio City Music Hall verübt hatte. Er erstellte ein überraschend präzises Profil eines unverheirateten Einzelgängers katholischer Konfession, der konservativ, sehr ordnungsliebend und vermutlich ehemaliger Mitarbeiter der Firma ConEd, welcher der erste Anschlag galt, sei. Vier Wochen später nahm die Polizei den Täter fest und erstaunlich viele Merkmale trafen zu. Brussel arbeitete von da an noch 16 weitere Jahre als Assistent der Polizei bei schwerwiegenden Verbrechen. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Beispiele für bekannte Profiler.
Das Äquivalent zum internationalen “Profiler” sind im deutschsprachigen Raum die polizeilichen Fallanalytiker. Es handelt sich dabei um speziell ausgebildete Polizeikräfte und Psychologen, die auf die operative Fallanalyse spezialisiert sind. Insgesamt gibt es in ganz Deutschland (Stand Mai 2011) etwa 90 Fallanalytiker. Die spezifische Psychoanalyse eines Täters spielt in ihrem Aufgabenbereich meist nur eine untergeordnete Rolle, da hierzulande psychologische Merkmale eines Täters nicht als relevante Grundlage gesehen werden, einen Täter zu finden. So ist man der Auffassung, dass ein Täter mit sadistischen Fantasien anhand dieses Merkmals weder gesucht, noch gefunden werden kann. Stattdessen umfasst dieser Aufgabenbereich die Aufbereitung der Informationen zum entsprechenden Fall, die kriminologischen Informationen, die für den jeweiligen Deliktsbereich als solches existieren, und die Vernetzung dieser beiden Faktoren, um relevante Erkenntnisse daraus abzuleiten.