Wie geht das BKA bei Personenfahndungen vor?

Alle polizeilichen Maßnahmen, die dazu dienen den Aufenthaltsort einer gesuchten Person zu ermitteln, fallen unter den Begriff Personenfahndung. Gesuchte Personen sind Tatverdächtige, Zeugen oder vermißten. Entsprechend dient die Ermittlung des Aufenthaltsortes der Festnahme, der Aufenthaltsermittlung oder der Feststellung des Auftretens. Sonderfälle der Personenfahndung sind die Alarmfahndung und die Zielfahndung, die mit besonderen polizeilichen Maßnahmen verbunden sind.

Die Fahndungsinstrumente

Zur Fahndung bedient sich die Polizei verschiedener Instrumente. Dazu gehört die Auswertung der telekommunikativen Verbindungsdaten aus Mobilnetz und Festnetz, das Nachverfolgen von Reisebewegungen durch Grenzkontrollen, das Auswerten von Passagierlisten und Fahndungsaufrufe in der Öffentlichkeit oder die Nutzung des Schengener Informationssystems. Auch die Daten von Behörden können ausgewertet werden, auch Angaben von Arbeitgebern oder aus dem sozialen Umfeld der Zielperson. Bei der Fahndung erfinden Zielfahnder auch Vorwände, um eine Person etwa in eine Behörde zu locken, um sie festnehmen zu können oder ihren Aufenthaltsort zu ermitteln. Bei Zielfahndungen arbeiten Menschen im Team, in manchen Fällen mit bis zu 20 Mitarbeitern. Das Kommando fixiert sich dabei immer nur auf eine zur Fahndung ausgeschriebene Person.

Vorgehen bei schweren Straftaten

Neben der Alarmfahndung und der Zielfahndung gibt es bei der Strafverfolgung auch die sogenannte Schleppnetzfahndung und bei schweren Straftaten die Kontrollstelle, daneben kann die Personenfahndung auch über die Ringfahndung durchgeführt werden. Üblicherweise bedient sich die Polizei dabei des Funkverkehrs, Fahndungsaufrufe über das Intranet und Publikationen wie dem Fahndungsbuch. Durchgeführt wird die Fahndung vom Streifendienst und mithilfe eines Polizeihubschraubers, von Spürhunden und durch Befragung des sozialen Umfelds sowie durch Ortungen, Telefonüberwachungen, IMSI-Catcher oder das Einpflegen der Daten in das INPOL-System. Für die Suche werden Lichtbilder, Foto auf Leinwand und Fingerabdruckblätter, Phantombilder und anderes erkennungsdienstliches Material verwendet.

Bei der Personenfahndung bedient sich die Polizei teilweise auch der Sachfahndung. Personen und Sachfahndung überschneiden sich oft, zum Beispiel dann, wenn die Person mit einem Auto oder Motorrad unterwegs ist. Hier fahndet die Polizei zum Beispiel nach Kennzeichen, um den Aufenthaltsort oder die Strecke einer Person zu ermitteln. Wenn der Täter nicht bekannt ist, dann kann auch ein Abgleich der Fingerabdrücke mit anderen Datenbanken sinnvoll sein, um die Identität der Person zu ermitteln.

Die Öffentlichkeitsfahndung

Für die Durchführung einer Öffentlichkeitsfahndung müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Erst wenn alle anderen Fahndungsmittel nicht zum Erfolg geführt haben, ist sie zulässig. Über Plakate, Handzettel, Pressemitteilungen und das Fernsehen wird diese durchgeführt. Bei einer schwerwiegenden Straftat, einem Vermisstenfall oder einem unbekannten Toten, führt die Öffentlichkeitsfahndung oft zum Erfolg. Insbesondere im letzteren Fall werden die Massenmedien eingeschaltet, um alle möglichen Hinweisgeber zu erreichen. Außerdem werden Steckbriefe eingesetzt und Beamter der Polizei besuchen persönlich relevante Haushalte.