Was sind individuelle Altersrückstellungen?

Den Begriff der individuellen Altersrückstellung findet man beim komplexen Thema Versicherungen. Mit dieser Maßnahme soll eine Möglichkeit geschaffen werden, auf dem Markt auch um Bestandskunden zu werben, die bereits eine Versicherung mit lebenslanger Laufzeit abgeschlossen haben. Für private Kranken- oder Pflegeversicherungen die eine sogenannte Altersrückstellung geschaffen. Dabei werden Teile der Beiträge von Versicherten angespart, die dann dazu dienen sollen bei den Versicherten im Alter die Beiträge nicht automatisch steigen zu lassen, auch wenn dann vermehrt Leistungen von der Kasse gezahlt werden müssen. Schließlich werden in der Regel mehr Leistungen für ältere Versicherte erbracht, als für jüngere und die Sparmaßnahme soll hier einen Ausgleich schaffen. Aber nur die privaten Versicherungsgesellschaften bilden diese Altersrückstellungen, während die gesetzlichen Kassen mit dem Umlageverfahren arbeiten, bei dem die laufenden Kosten auf die momentane Beitragsgeneration aufgeteilt werden.

So werden die Beiträge bei den privaten Versicherungen berechnet

Die Altersrückstellung bei den privaten Kassen ergibt sich durch die individuelle Berechnung der Kosten für einen Versicherten. Dazu wird eine risikogerechte Kalkulation durchgeführt, denn nicht bei allen Versicherten muss man mit extrem steigenden Kosten im Alter rechnen und daher nutzt man die individuellen Daten eines Versicherten. Anders als die gesetzlichen Kassen zahlen Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung also nicht einfach einen bestimmten Prozentteil ihres Einkommens, der unabhängig von ihrer Gesundheit ist, sondern sie werden nach ihrem persönlichen Risiko zur Kasse gebeten. Die Versicherungsgesellschaft legt Gelder in die Altersrückstellung, mit denen dann höhere Kosten im Alter ausgeglichen werden können, ohne dass die Beitragssumme für den Versicherten deshalb zwangsweise ansteigen muss. Die gesetzlichen Kassen führen diese Berechnung nicht durch und arbeiten nach dem Umlageverfahren, bei dem die laufenden Kosten aller Versicherten durch die Beiträge aller Versicherten gedeckt werden.

Die durchschnittliche Altersrückstellung

Anstelle der individuellen Altersrückstellung, für die es bisher keine fairen und verbindlichen Berechnungsmöglichkeiten gibt, wurde die durchschnittliche Altersrückstellung eingeführt. Bei ihr werden nicht die Kosten der Zukunft in die Berechnung einbezogen, sondern die Kosten aus der Vergangenheit. Gleichzeitig verteilt man alle angesparten Rückstellungen auf alle Versicherten, die der gleichen Alterskohorte angehören und das individuelle Risiko bleibt hier ohne Folgen.

Die individuelle Altersrückstellung sollte den Versicherungswechsel gerechter werden lassen

Soll nun die private Krankenkasse gewechselt werden, muss auch der bereits aufgelaufene Betrag für die Altersrückstellung verrechnet werden. Die Versicherungsgesellschaften müssen untereinander klären, wie hoch dieser Betrag ist, denn er errechnet sich unter anderem durch das zu erwartende Risiko, das der Versicherte mitbringt. Damit Versicherungen aus dieser Tatsache keinen finanziellen Vorteil ziehen können, wenn sie Versicherungsnehmer mit niedrigem Risiko abwerben, wurden Regelungen geschaffen, die genau vorschreiben wie die Altersrückstellung berechnet werden muss. Dabei sollten für die individuelle Altersrückstellung die Kosten, die ein Versicherter in Zukunft erzeugen wird, in die Berechnung einfließen. Da es sich hierbei um Erwartungsgrößen handelt, kann keine objektive Bestimmung erfolgen, denn die Kasse, die verlassen werden soll, würde einen Versicherten als möglichst gesund deklarieren um die Kosten zu senken, während die aufnehmende Kasse daran interessiert wäre, einem Versicherten ein größeres Risiko zu bescheinigen, damit die Summe der Altersrückstellung höher ausfällt.

Der Markt würde so aus dem Gleichgewicht geraten und daher wurde das Gesetz für die individuelle Altersrückstellung, das ursprünglich 2007 in Kraft treten sollte, auch zugunsten einer durchschnittlichen Altersrückstellung beschlossen. Erst 2009 wurde eine einheitliche Berechnungsgröße geschaffen, doch sie richtet sich nach dem Basistarif und nicht nach dem individuellen Tarif eines Versicherten. Die Basistarife der Gesellschaften enthalten aber zum Teil sehr unterschiedliche Leistungen und privat krankenversicherte Personen sollten bei einem Wechsel diesen Unterschied nicht aus den Augen verlieren, denn sonst könnten sie am Ende weniger Leistungen für das gleiche Geld bei der neuen Versicherung erhalten. Der Versicherungswechsel sollte daher gut durchdacht werden und auf vielen Seiten im Netz wurden detaillierte Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.