Die deutsche Definition organisierter Kriminalität beinhaltet die geplante Begehung von Straftaten mit dem Ziel, Macht zu gewinnen oder einen Gewinn zu erzielen, bei dem mehr als zwei Beteiligte auf längere Zeit unter Verwendung geschäftsähnlicher Strukturen, Anwendung von Gewalt oder Einflussnahme auf Politik, Medien, Wirtschaft, Justiz oder Verwaltung zusammenarbeiten. Terrorismus ist nicht impliziert, da dieser nicht auf Profit, sondern die Durchsetzung politischer Ziele ausgerichtet ist. Oft tritt organisierte Kriminalität in Form von hierarchisch strukturierten Organisationen, aber auch in Netzwerkform auf. Als Bindung liegen häufig zusätzliche Solidaritätsfaktoren wie Sprache, Herkunft und sozialer oder familiärer Hintergrund vor. Eine spezifische Form der organisierten Kriminalität ist die transnationale organisierte Kriminalität. Diese liegt dann vor, wenn die Kriminalität in mehr als einem Land ausgeübt wird, eine Tat in einem Staat begangen, aber in einem anderen vorbereitet, geplant oder geleitet wird, eine kriminelle Organisation in mehr als einem Land agiert oder eine Tat in einem Staat verübt wird, aber erhebliche Auswirkungen auf einen anderen Staat hat.
Meist handelt es sich bei Zusammenschlüssen der organisierten Kriminalität um Tätergruppen, die äußerst professionell vorgehen und den Gruppenmitgliedern umfassende Hilfsleistungen wie teure Anwälte, hohe Kautionsleistungen, Fluchthilfe und die Einschüchterung von Belastungszeugen leisten und zur Verfügung stellen. Auch schotten sich Gruppierungen der organisierten Kriminalität häufig von der Außenwelt ab und lösen interne Probleme im Rahmen ihrer eigenen Organisationsstrukturen.
Vor allem in Staaten, in denen die Polizei, die Regierung und die Gesetze wenig bis keinen Einfluss auf die Gesellschaft haben oder die Menschen geringes Vertrauen in die Polizei setzen, hat die organisierte Kriminalität gute Rahmenbedingungen, um möglichst unbehelligt zu arbeiten. Betrieben werden überwiegend Bereiche, in denen hohe Gewinnspannen erzielt werden können. Dazu zählen Felder wie Menschen-, Waffen- und Drogenhandel, Betrug, Schmuggel, Schutzgelderpressung, Entführung oder Geldwäsche. Laut Angaben des Bundeskriminalamtes waren die am häufigsten vertretenen Zweige der organisierten Kriminalität im Jahr 2007 in Deutschland Drogenhandel und Drogenschmuggel mit 37 Prozent, Eigentumskriminalität mit 16,6 Prozent und Wirtschaftskriminalität mit 15,4 Prozent.