Provozierte Verkehrsunfälle – Kavaliersdelikt oder schweres Vergehen?

“Beim Ausparken war da plötzlich das andere Fahrzeug, das habe ich vorher gar nicht gesehen.” Blechschäden, die auf Parkplätzen entstehen, werden häufig vom Auffahrenden so entschuldigt und begründet. Gesetzlich festgehalten wurde nämlich, dass der Ausparkende die Beweislast trägt. Er muss beweisen, dass der Unfall nicht von ihm verschuldet wurde, was in vielen Fällen natürlich nur schwer möglich ist. Allerdings ist in einigen Fällen der Ausparkende tatsächlich nicht schuld, denn es gibt Autofahrer, die einen Verkehrsunfall auf diese Weise provozieren und so die Versicherungssumme abkassieren wollen. Diese Masche ist nicht neu, doch inzwischen gibt es nicht nur Einzeltäter, sondern ganze Banden, die mit dieser Methode ihren Lebensunterhalt bestreiten wollen.

Ein provozierter Verkehrsunfall ist Versicherungsbetrug

Die vermeintlichen Opfer, die einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, an einer Fahrbahnverengung oder an anderen Besonderheiten in der Verkehrsführung absichtlich herbeiführen, wollen die Haftpflichtversicherung des Auffahrenden abkassieren. Sie führen bewusst Kollisionen herbei und dass dabei nicht nur Sachschäden, sondern auch Personenschäden entstehen können, ist ihnen egal. Jeder bewusst herbeigeführte Unfall ist ein glatter Versicherungsbetrug und die Versicherungsgesellschaften schätzen, dass ihnen jährlich ein Schaden von etwa 1,5 Milliarden dadurch entsteht.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Allein an dieser Beschreibung kann man bereits erkennen, dass ein provozierter Unfall kein Kavaliersdelikt mehr ist. Rechtlich betrachtet sind bewusst herbeigeführte Unfälle, bei denen schwere Verletzungen in Kauf genommen werden, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, der mit hohen Geldstrafen, aber auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Dazu müssen die Verursacher den entstandenen Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug natürlich selbst tragen und sie werden von ihrem Versicherer eine Schadensklasse zurückgestuft. Punkte in Flensburg gibt es für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr übrigens ebenfalls. Wer sich sicher ist, dass er einem Betrüger zum Opfer gefallen ist und ein falsches Vorgehen der eigenen Versicherung nicht billigen will, kann sich hier im Netz nach Alternativen umsehen.

Woran kann man erkennen, ob ein Unfall provoziert wurde?

Meist lassen sich die provozierten Unfälle in der Praxis nur schwer erkennen, doch es gibt ein paar kleine Anhaltspunkte, die darauf hindeuten können:

• Das Fahrzeug des “Opfers” hat bereits Vorschäden

• Zeugen schalten sich sofort ein und üben Druck aus

• Das “Opfer” verhält sich sehr routiniert und bleibt völlig ruhig

• Durchgeführte Spurwechsel oder Handzeichen werden plötzlich bestritten

• Das Fahrzeug des “Opfers” hat beschleunigt, anstatt zu bremsen

Sobald der Verdacht besteht, dass ein Unfall absichtlich herbeigeführt wurde, sollte die Polizei zur Beweissicherung hinzugezogen werden. Sie kann in vielen auch bereits vor Ort prüfen, ob die vorhandenen Schäden tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind oder andere Ursachen haben. Die Beamten fertigen auch Skizzen von den Endlagen der Fahrzeuge an, die später bei der Rekonstruierung des Unfallhergangs helfen können.